
Eltern in Schleswig-Holstein können sich ab dem 1. August 2020 auf grundlegende Änderungen bei den Kitabeiträgen freuen. Ein achtstündiger Ganztagsplatz kostet dann nur noch höchstens 233 Euro in der Kita (über drei Jahre) und maximal 288 Euro in der Krippe (unter drei Jahre). Eltern die ihr Kind halbtags betreuen lassen, zahlen dann nur noch max. 145 Euro in der Kita und max. 180 Euro in der Krippe. Auf die Reform haben sich diesen Donnerstag das Land Schleswig-Holstein, Gemeinden, Städte, Kreise, freie Träger und der Elternbeirat geeinigt.
Auch die Zahl der Pädagogen pro Kita soll steigen
Schleswig-Holstein will aber nicht nur die Eltern finanziell entlasten, sondern die Gelder des Gute-Kita-Gesetzes auch für einen besseren Betreuungsschlüssel einsetzen. Ziel ist es hier bei einer 20-köpfiger Kita-Gruppe, den Schlüssel von 1,5 auf 2,0 Pädagogen und Erzieher anzuheben.
Nachteile der Finanzierung?
Damit die Kitas durch die Begrenzung der Kita-Beiträge keinen finanziellen Schaden entstehen, überweisen die Kreise und kreisfreien Städte, den Trägern der Kitas pro Kind einen festgelegten Pauschalbetrag. Ob dieser Pauchalbetrag die finanzielle Lücke jetzigem maximalen Kitabetrag und dem früheren höheren Kitabetrag vollends deckelt ist nicht bekannt. Bekannt ist nur, dass die Beträge mit einer Software und anhand einer Modell-Kita definiert wurden. Mit dem Pauschalbetrag müssen die Kitaeinrichtungen demzufolge ihre existierenden Qualitätsstandards sichern.